Psychosoziale Gefährdungsbeurteilung
Aus dem Arbeitsschutzgesetz § 5ff ergibt sich die gesetzliche Pflicht für den Arbeitgebenden zur Durchführung einer Beurteilung, der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen der Beschäftigten. Dazu zählt auch die Beurteilung der psychosozialen Belastungen im Arbeitsumfeld. Zeitdruck, fehlende Kommunikation oder häufige Arbeitsunterbrechungen sind keine Seltenheit mehr und können sich negativ auf die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und somit auch auf den Betrieb auswirken. Unser Expertenteam ist der richtige Partner bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Psychosozialen Gefährdungsbeurteilung. Zusammen mit den Beschäftigten erarbeiten wir, unter Berücksichtigung der GDA-Empfehlungen, praxisorientierte Lösungsansätze für Ihren Betrieb
Ablauf
Win-Win-Situation
Die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Laut aktueller repräsentativer Studie (hier anschauen) sind die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen von 2010 – 2020 in Deutschland um 56 % angestiegen. Sowohl der Anstieg bei den Arbeitsunfähigkeitsfällen, als auch der Anstieg bei der Ausfalldauer pro Arbeitsunfähigkeitsfall sind dafür verantwortlich. Mitarbeitende erkranken also häufiger und länger an psychischen Erkrankungen. Die Psychosoziale Gefährdungsbeurteilung ist ein präventives Werkzeug, um diesem Trend in Unternehmen entgegenzuwirken. Durch bewährte Erhebungsverfahren werden Gefährdungspotenziale identifiziert und unternehmensspezifisch bewertet. Die anschließende Ableitung konkreter Maßnahmen schafft nicht nur verbesserte Arbeitsbedingungen und einen angenehmeren Arbeitsalltag der Beschäftigten, sondern auch gesundheitsförderliche Strukturen. So entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Der Ansprechpartner für psychosoziale Gefährdungsbeurteilung
TIM MEYER
EAP-Berater
- 0152/29468594
- t.meyer@bgmf.de