Betriebliches Gesundheitsmanagement

Gesundheit ist nicht alles - aber ohne Gesundheit ist alles nichts

Neuigkeiten

Änderung Corona Schutzverordnung bzgl. Trainingsfläche und Kurse

Ab dem 13.01.2022 gilt im Land Nordrhein-Westfalen eine neue Corona Schutzverordnung. Diese sieht vor, dass die 2G+ Bedingung (Geimpft/Genesen und Getestet (max. 24h alt)) für das Training auf der Trainingsfläche und im Kursbereich bestehen bleibt. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die bereits die Boosterimpfung erhalten haben oder in den letzten drei Monaten genesen sind (trotz vorheriger Impfung).

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